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WECO-GELÄNDE IN WERTHER
Die scheinbar unendliche Geschichte rund um das Weco-Gelände in Werther wird durch ein nächstes Kapitel mit unerwarteten Wendungen fortgeschrieben: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat dem Bebauungsplan der Stadt Werther eine Absage erteilt. Der Eigentümer des Geländes bringt daraufhin öffentlich neue Nutzer ins Spiel – ohne diese vorher zu kontaktieren. Eine Lösung für das brachliegende Areal steht weiter aus.
Gerhard Wehmeyer, Eigentümer des Weco-Geländes, und die Stadt Werther ringen sei Jahren mit unterschiedlichen Vorstellungen für die Entwicklung des Areals am Rande der Innenstadt. Während sich Wehmeyer insbesondere für Einzelhandel an dem Standort einsetzte, bevorzugte die Stadt vornehmlich kleinteiliges Gewerbe, um die Geschäfte in der Innenstadt zu schützen. Im Mai 2022 verabschiedete der Rat mit knapper Mehrheit einen angepassten Bebauungsplan, gegen den der Eigentümer eine sogenannte Normenkontrollklage erhoben hatte. Von August 2022 bis Februar 2025 ruhte das Verfahren, doch eine angestrebte gütliche Einigung kam nicht zustande.
Wie erst Anfang 2026 bekannt wurde, hatte das Gericht in Münster bereits im Oktober 2025 zugunsten des Klägers entschieden. Die Gründe sind vor allem formaler Natur: Der Bebauungsplan sei nicht ordnungsgemäß verkündet worden, zudem gebe es Formfehler in der schalltechnischen Gliederung oder bei DIN-Vorschriften hinsichtlich von Lärmemissionen. Das Gericht ließ eine Revision nicht zu, die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Werther.
Wie geht es jetzt weiter? Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass das Gericht in erster Linie formale Mängel beanstandet hat, setzt auf eine Korrektur des Bebauungsplans und verweist auf anstehende Gespräche. Unternehmer Gerhard Wehmeyer teilte mit der Öffentlichkeit Gedankenspiele, die er zusammen mit der Schoofs Immobilien GmbH entwickelt hat: Der Edeka-Markt könnte vom Standort im Zentrum an die Engerstraße verlegt werden, um sich dort deutlich zu vergrößern. Der Markt-Betreiber vor Ort erklärte jedoch, in diese Ideen überhaupt nicht eingebunden zu sein. Für ein solches Projekt bräuchte es in jedem Fall einen Atypik-Nachweis, der aufzeigt, dass ein größerer Markt keine negativen Folgen für die Innenstadt hätte. Und dann sind da ja auch noch die metallischen Altlasten, die sich immer noch im Boden befinden – ein Erbe des einstigen Galvanisierungsbetriebs, der hier bis in die Neunziger Jahre ansässig war.





