REITANLAGE WERTHER
Der Ärger um die illegal errichtete Reitsportanlage in Werther reißt nicht ab. Nun hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Kreis Gütersloh beim Verwaltungsgericht Minden Klage eingereicht.
Initiiert wurde die Klage von der BUND-Kreisgruppe Gütersloh. „Seit der Aufdeckung der umfangreichen ungenehmigten Baumaßnahmen und der Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope sind inzwischen 22 Monate vergangen, ohne dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wurde“, erklärte Birgit Lutzer, Mitglied im Vorstand des BUND-Landesverbands und der Kreisgruppe Gütersloh.
Seit dem Baustopp im August 2024 hätten BUND-Mitglieder mit zahlreichen Anfragen und einem Gespräch mit der Kreisverwaltung vergeblich versucht, dem Naturschutzrecht im Klosterbachtal Geltung zu verschaffen. „Schaut man sich das Gelände von der Straße aus an, zögert der Kreis offenbar, die dafür notwendigen Maßnahmen durchzusetzen.“ Deshalb sehe sich der Verband gezwungen, die vollständige Wiederherstellung von Natur und Landschaft auf dem Klageweg zu erreichen.
Für den BUND-Landesvorstand ergänzt Adalbert Niemeyer-Lüllwitz: „Die bislang offenbar in Abstimmung mit der Eigentümerin durchgeführten Arbeiten im Bereich des Klosterbaches sind völlig unzureichend. Von einer Wiederherstellung der geschützten Biotope kann aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Rede sein.“ Der BUND verweist dabei auf einige Defizite bei den bisherigen Wiederherstellungsmaßnahmen. So seien Teile der Aue des Klosterbachs weiterhin verschüttet.
Niemeyer-Lüllwitz erinnert bei der Frage fehlender oder ungültiger Genehmigungen an eine im Landschaftsschutzgebiet geplante Reitsportanlage in Bielefeld-Holtkamp: Ebenso wie in Bielefeld fehle im Klosterbachtal trotz eines etwas anders gelagerten Sachverhalts die rechtliche Grundlage für eine solche Anlage. „Nur weil für eine alte Halle, die ausdrücklich für andere als für Reitsportzwecke genutzt wurde, angeblich Bestandsschutz besteht, darf eine Reitsportanlage mit Reitplatz an dieser Stelle weder genehmigt noch geduldet werden.“
Lutzer verweist abschließend auf die Frage der Gleichbehandlung: „Viele Menschen sind irritiert, dass Bürgerinnen und Bürger bereits für deutlich geringere Verstöße Konsequenzen tragen müssen, während hier massive rechtswidrige Eingriffe in Natur und Landschaft seit fast zwei Jahren andauern. Naturschutzrecht muss für alle gleichermaßen gelten. Wenn offensichtliche Verstöße über einen so langen Zeitraum nicht wirksam beendet werden, leidet das Vertrauen in die Durchsetzung geltenden Rechts.“ Wir bleiben für Euch an dem Thema dran.





