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AUFREGER DES MONATS JULI

„Die Kinder an unserer Schule haben morgen ab der 4. Stunde Hitzefrei. Für die Oberstufe gibt es keine rechtliche Grundlage, daher findet der Unterricht in der Sekundarstufe II regulär statt.“ An heißen Tagen bekommen viele Eltern von Schulkindern Nachrichten wie diese. Dass aufgeheizte übervolle Klassenzimmer nicht die besten Voraussetzungen für Unterricht bieten, dürfte einleuchten. Warum aber die Oberstufe in Nordrhein-Westfalen von Hitzefrei-Regelungen ausgenommen wird, erschließt sich nicht. Es ist daher nachvollziehbar, dass sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für eine Änderung starkmacht. Weniger verständlich ist hingegen der Einwand eines Sprechers des NRW-Schulministeriums: „Schlagen ihnen die hohen Temperaturen zum Beispiel in Form von Kreislaufbeschwerden auf die Gesundheit, so werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler bereits nach der bestehenden Erlasslage selbstverständlich vom Unterricht befreit.“ Wie großzügig. In Niedersachsen sieht man das mit der Fürsorgepflicht anders. Hier können seit 2025 auch Oberstufen und berufsbildende Schulen Hitzefrei geben.